Fischer- und Anglerverein “Wallburg” e.V. Eltmann

Herzlich Willkommen

Aktuelles:

Königsfischen:

Ergebnisse:
Königsfischen 2023
1. Platz Alexander Maier Brachse 4050 g

2. Platz Holger Schult Brachse 2480 g

3. Platz Martin Wischnowski Brachse 2080 g

Herzlichen Glückwunsch und Danke für die Teilnahme!


Vereinsaufnahmen:

Die Kriterien der Aufnahme in unseren Verein (ein Jahr Probe und Aufnahme nur möglich, wenn der Wohnort innerhalb von 25 km um Eltmann liegt) bleiben weiterhin bestehen. Die Nachfrage nach Aufnahme ist im Moment so hoch, dass es uns nicht anders möglich ist.

Neue Homepage in Betrieb


Nach langer Suche hat sich ein Vereinsmitglied (neuer WebMaster - Ünver Murat) bereit erklärt unsere Homepage zu überarbeiten und neu aufzubauen. Sie ist bis auf einige Feinheiten fertig. Schaut sie euch mal an, sie ist super gelungen. Solltet ihr Vorschläge/Anregungen für die Homepage haben, meldet euch beim Web Master oder bei der Vorstandschaft. Wir werden die Vorschläge/Anregungen prüfen und versuchen sie zu berücksichtigen.
An dieser Stelle vielen Dank an Herrn Murat Ünver.

Lagerfeuer und Grillen:


Lagerfeuer und Grillen mit Holz/Holzkohle bleibt weiterhin verboten. Die versprochenen Feuerstellen (jeweils eine) am Haucksee und am Feilsbachsee werden wir 2023 errichten. An diesen beiden Feuerstellen ist dann ein kleines Lagerfeuer und Grillen mit Holzkohle möglich. Sollte es in den beiden Bereichen zu Problemen wegen Müll, Streitereien wegen dem Platz usw. kommen, werden beide Feuerstellen wieder geschlossen.

Gästekartenverkauf:

Da von vielen Mitgliedern verlangt wurde, für mehr Ruhe und Ordnung an unseren Baggerseen zu sorgen, wird die Regelung des Verkaufs von Gästekarten beibehalten. Gästekarten werden nur noch als Tageskarten verkauft und wöchentlich ist pro Person nur eine Karte möglich. Maximal werden pro Tag 6 Tageskarten ausgegeben. Und hier noch eine gewünschte Änderung. Der Erwerb einer Gästekarte ist nur möglich, wenn ein Mitglied mit Jahreskarte die Patenschaft für den Gast übernimmt. Der Gast darf also nur mit dem Jahreskarteninhaber zum Angeln gehen. Und weil immer wieder gefragt wird, eine Tageskarte ist nur für das ausgestellte Datum gültig. Beispiel Ausstellungstag 01.10.2022  gütig am 01.10.2022, 00:00 Uhr bis 01.10.2022 23:59 Uhr. Zur Info, Tageskarten gibt es grundsätzlich nur für Gäste.

Zelten / Camping / o.ä.:


Wir sind nach wie vor noch zu keiner Einigung mit der Behörde gekommen, was die Übernachtung mit Zelten oder zeltähnlichen Bauwerken betriff. Wie schon in der letzten Infopost geschrieben wurde, wurden wir angemahnt, die Campingähnlichen Verhältnisse einzuschränken und unnötigen Lärm, Beleuchtung, Stromerzeugerbetrieb usw. zu unterbinden. Bitte die oben genannten Sachen unterlassen. Im Moment wird die Benutzung eines Wetterschutzes (Karpfenzelt) für eine Liege noch geduldet. Das werden wir auch aufrechterhalten können, wenn von unserer Seite den Behörden kein Grund für Beschwerden gegeben wird. Also übertreibt es bitte nicht und haltet euch an die Vorschriften.
Zu zwei Beschwerden durch die zuständige Behörde kam es, weil zwei Mitglieder mit Wohnmobil ein richtiges Lager an der Angelstelle errichteten. Sie richteten sich ein, als wären sie auf einem Campingplatz. Vorzelt, Teppich, Kochstelle usw... !DAS GEHT NICHT! Das hat mit Angeln nichts mehr zu tun. Wenn ihr Camping wollt, dann müsst ihr auf einen Campingplatz. Gegen ein Wohnmobil kann niemand was sagen, wenn das außen rum unterlassen wird. Das meint das Landratsamt z.B. auch mit Campingähnlichen Verhältnissen.
Eure Vorstandschaft



Aktuelles
Auf Grund der Änderungen der Bezirksfischereiverordnung des
Bezirks Unterfranken gelten für unsere Vereingewässer ab
01.01.2023 neue Schonzeiten und Schonmasse. Wir folgen
damit der Empfehlung der Fachberatung, der Regierung von
Unterfranken.
Schonzeiten und Schonmaße für den Bezirk Unterfranken
Fischarten Schonzeiten Schonmaß



Achtung: Karausche, Elritze, Schneider und Mühlkoppe sind Ganzjährig
geschützt. Für alle nichtaufgeführten Fischarten gelten die
Ausführungen der Verordnung zur Ausführung des Fischereigesetzes für
Bayern (AVBayFIG) und der Bezirksfischereiverordnung für
Unterfranken.